GEMEINSAM GEGEN
SPIELMANIPULATION

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HINTERGRUND

Fußball soll fair, attraktiv, ehrlich und spannend sein. Fußball kann aber nur dann spannend sein, wenn niemand vorher weiß, was in den 90 oder mehr Minuten eines Spiels passieren wird. Nur wenn das so bleibt, kann Fußball auch weiterhin Woche für Woche Millionen Menschen in den Stadien, auf den Sportplätzen und an den Bildschirmen begeistern.

Die Unbeeinflussbarkeit des Spiels und die Unvorhersehbarkeit seines Verlaufs und Ausgangs sind daher der Kern des sportlichen Wettbewerbs, den es unbedingt zu schützen gilt. Spielmanipulationen gefährden die Integrität des Wettbewerbs und untergraben die Glaubwürdigkeit des Sports, der Spieler und der Schiedsrichter. Sie zerstören einen fairen sportlichen Wettkampf.

Bereits 2012 haben DFL und DFB mit dem Start des Projekts „Gemeinsam gegen Spielmanipulation - Spiel kein falsches Spiel!“ ihre Präventionsmaßnahmen gebündelt und auf vier verschiedene Säulen gestellt. Ziel des Projekts ist es, alle, die im Fußballbereich aktiv sind, frühzeitig und vorbeugend über die von Spielmanipulationen und Spielsucht ausgehenden Gefahren zu informieren und aufzuklären. Zum Umgang mit Spielsucht finden sich Hilfsangebote und Informationen unter der Rubrik Ansprechpartner und auf den Seiten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.check-dein-spiel.de.

Zu Beginn des Projekts standen vor allem die Information und Aufklärung der Nachwuchsspieler im Mittelpunkt, erstreckt sich die Schulungspflicht seit der Spielzeit 2018/19 auch auf Lizenzmannschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga. Seit der Spielzeit 2020/21 besteht für Mannschaften der 3. Liga sowie für die Google Pixel Frauen- und 2. Frauen-Bundesliga sowie für die Spieler*innen der Virtual Bundesliga Club Championship by WOW ebenfalls eine Schulungspflicht.

Informationen zu den Präventionsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Wettbewerben im eFootball von DFL und DFB finden Sie hier.

Spielmanipulation

Grundsätzlich sind zwei Arten von Spielmanipulation zu unterscheiden: Die sportbezogene und die wettbezogene Manipulation.

Sportbezogene Spielmanipulation

Bei der sportbezogenen Spielmanipulation geht es um die wettbewerbswidrige Einflussnahme auf den Verlauf bzw. den Ausgang eines berufssportlichen Wettbewerbs zugunsten des Gegners, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen. Ausgenommen sind Handlungen, mit denen ausschließlich ein spielbezogener sportlicher Vorteil angestrebt wird (z.B. absichtliches Foulspiel). Diese können aber als unsportliches Verhalten nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sanktioniert werden.

Die Motive für eine sportbezogene Manipulation können sportlicher Natur (z.B. Aufstieg, Nichtabstieg, Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb, leichterer nächster Gegner als Folge eines absichtlich verlorenen Spiels) oder auch finanzieller Natur sein. Es besteht jedoch kein Bezug zu einer Wette. Sportbezogene Spielmanipulationen sind nicht nur sportverbandsrechtlich sanktionierbar, sondern können auch eine Straftat nach § 265d Strafgesetzbuch (StGB) sein. Nähere Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen gibt es hier.

Wettbezogene Spielmanipulation

Sportbezogene Spielmanipulationen stellen jedoch nicht das größte Problem dar. Die weitaus größere Gefahr kommt nicht aus der Welt des Fußballs. Sie geht vielmehr von Netzwerken organisierter Kriminalität außerhalb des Fußballs aus, die versuchen, Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionäre dazu zu bringen, Spiele zu manipulieren, um damit auf dem Wettmarkt große Gewinne zu erzielen. Hierfür nehmen sie all diejenigen ins Visier, die den Verlauf eines Spiels direkt oder indirekt beeinflussen können, und üben zum Teil erheblichen Druck auf diese Personen aus. Eine derartige Einflussnahme auf den Verlauf bzw. den Ausgang eines Spiels, um Gewinne mit entsprechend getätigten Wetteinsätzen zu erzielen, wird als wettbezogene Manipulation bezeichnet und ist als Sportwettbetrug nach § 265c Strafgesetzbuch strafbar.

Grundsätzlich können jede Sportart und jede Spielklasse betroffen sein. Da in Deutschland mit Abstand die meisten Sportwetten auf Fußballspiele platziert werden, ist hier auch die größte Vorsicht geboten. Auch aus diesem Grund wird die Prävention von Spielmanipulation vom DFB und von der DFL gemeinsam für den deutschen Fußball sehr ernst genommen.

Sportwetten

Die weltweite Popularität des Fußballs wird von Sportwettanbietern für eigene Geschäftszwecke genutzt. Der Markt für Sportwetten ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und mittlerweile ein Milliardengeschäft. Wetten auf Fußballspiele sind besonders beliebt. Inzwischen werden mit Wetten auf den deutschen Fußball weltweit etwa 40 Mrd. Euro pro Spielzeit umgesetzt.

Wichtig ist, dass es nach § 1 Nr. 2 und 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB Spielern, Trainern, Funktionsträgern und Schiedsrichtern untersagt ist, Wetten auf Spiele der eigenen Mannschaft oder auf Spiele der Wettbewerbe, an denen die eigene Mannschaft teilnimmt, zu platzieren. Dies gilt auch für Wetten auf Spiele oder Wettbewerbe, an denen andere Mannschaften des eigenen Clubs teilnehmen (z.B. Jugendmannschaften, Zweite Mannschaften). Darüber hinaus darf man auch Dritte (z.B. Familie, Freunde oder Bekannte) nicht darum bitten, solche Wetten für einen selbst abzuschließen. Des Weiteren ist nach dem Jugendschutzgesetz und dem Glückspielstaatsvertrag die Teilnahme an (Sport-)Wetten (und an allen anderen Arten von Glücksspielen) für alle unter 18-Jährigen verboten.

Spielsucht

Wie hängen Glücksspielsucht und Spielmanipulation zusammen? Menschen, die an Glücksspielen teilnehmen, werden zwar nicht sofort spielsüchtig. Doch es kann vorkommen, dass jemand nach den ersten Gewinnen denkt, das Glück im Griff zu haben, vielleicht sogar ein besonderes Können oder Wissen zu besitzen, als Fußballer insbesondere bei Fußballwetten. Dieses Phänomen wird als sog. „Kontrollillusion“ bezeichnet. Durch wissenschaftliche Studien ist bewiesen, dass besondere Kenntnisse und Erfahrungen als (Profi-)Fußballer keinen Einfluss auf ein erfolgreiches Abschneiden bei Sportwetten haben. Fußballwetten im Besonderen und Sportwetten im Allgemeinen sind und bleiben Glücksspiele. Hat man erst einmal Geld verloren, besteht die Gefahr, Einsätze zu erhöhen, häufiger zu spielen, vielleicht sogar noch mit geliehenem Geld. Die Benutzung von Apps diverser Wettanbieter und die Teilnahme an Live-Wetten intensiviert diesen Effekt, da eine Wette sehr einfach jederzeit und an jedem Ort platziert werden kann. So können Schulden und Abhängigkeiten entstehen.

Die Wenigen, die den Fußball und die Fußballwetten zu ihrem eigenen Vorteil missbrauchen, indem sie ein Sportereignis manipulieren, wissen das. Für einen Wettbetrug benötigen Einflussnehmer immer jemanden innerhalb des Fußballs (z.B. Spieler, Trainer, Schiedsrichter), den sie einbeziehen müssen, um zum Beispiel das gewünschte Spielergebnis bzw. -ereignis herbeizuführen. Als Gegenleistung wird z.B. Geld versprochen oder Spielschulden erlassen. Die Aussicht darauf mag zwar verlockend sein. Doch wer sich auf ein solches Angebot einlässt, wird selbst zum Spielball und Verlierer. Es entsteht ein Teufelskreis. Um ihn zu durchbrechen, ist Hilfe von außen notwendig.

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UNSERE MASSNAHMEN

Im Jahr 2012 haben DFL und DFB ihre Aktivitäten zur frühzeitigen Erkennung und Verhinderung von Spielmanipulationen und anderer Unregelmäßigkeiten im Fußballspielbetrieb unter dem Titel „Gemeinsam gegen Spielmanipulation – Spiel kein falsches Spiel“ zusammengeführt und auf dieser Grundlage fortan weiterentwickelt. Der Schwerpunkt des Projekts liegt darin, Spieler, aber auch Trainer, Schiedsrichter, Clubmitarbeiter, Funktionäre sowie Angehörige frühzeitig und vorbeugend über die Gefahren, die von Spielsucht und Spielmanipulationen ausgehen, zu informieren.

Die unter dem Titel „Gemeinsam gegen Spielmanipulation“ gebündelten Maßnahmen des organisierten Fußballs basieren auf vier Säulen:

Schulungs- und Informationsprogramm

DFB und DFL haben ein umfassendes Schulungs- und Informationsprogramm entwickelt, das sich zunächst vor allem an Nachwuchsspieler richtete. Seit der Spielzeit 2014/15 sind die alle anerkannten Leistungszentren (der Bundesliga, 2. Bundesliga, 3. Liga und Regionalligen) verpflichtet, ab der Altersklasse U16 bis zur U23 jährliche Schulungen zur Prävention von Spielsucht und Spielmanipulation durchzuführen und dies gegenüber der DFL bzw. unterhalb der 2. Bundesliga dem DFB nachzuweisen.

Seit Beginn der Spielzeit 2018/19 sind auch die Lizenzmannschaften aller 36 Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga dazu verpflichtet, einmal pro Spielzeit an einer Schulung zur Prävention von Spielmanipulation teilzunehmen. Dies stellt – wie bei den Leistungszentren – eine Voraussetzung für die Erteilung der Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb dar. Die Schulungen bei den Lizenzmannschaften werden im Auftrag der DFL durch die Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VdV) und dem Ombudsmann durchgeführt.

Ergänzend zu den Schulungsmaßnahmen wurden die DFL Integrity App und ein E-Learning-Tutorial entwickelt. Über die DFL Integrity App können Meldungen über Unregelmäßigkeiten direkt an den Ombudsmann gesendet werden. Die App ist kostenlos in den App-Stores verfügbar. Das E-Learning-Tutorial ist ausschließlich den Spielern der Lizenzmannschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie den Mannschaften aller anerkannten Leistungszentren vorbehalten und nur über einen entsprechenden Log-in-Bereich zugänglich. Innerhalb des E-Learning Tutorials wird detailliert über die wichtigsten Verhaltensregeln, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mögliche Konsequenzen aufgeklärt.

Darüber hinaus beschult der DFB seine Bezugsligen seit der Spielzeit 2020/21 mit einem neu entwickelten Programm, welches – analog zu den Maßnahmen der DFL – neben einer Präsenzschulung ein E-Learning-Tutorial beinhaltet. Während bei der Durchführung der Schulungen ebensfall auf den langjährigen Partner VDV gesetzt wird, findet das E-Learning Tutorial in einer speziellen Online-Lernumgebung statt, welche auch für die Traineraus- und -weiterbildung genutzt wird. Unterstützt durch eigens entwickelte Videos wird hier auf nachhaltigen Wissensinput und weitreichende Aufklärung zum Thema (Wett-) Spielmanipulation gesetzt.

Neben den Schulungen der 3. Liga, Google Pixel Frauen- und 2. Frauen-Bundesliga stellt der DFB außerdem seine Schulungsmaterialien (Präsentation & Kurzfilm) den 5 Regional- und 21 Landesverbänden zur Verfügung und bietet zudem die Möglichkeit, Präventionsschulungen vor Ort durchzuführen.

Regeln und Vorschriften

DFL und DFB haben vielfältige Vorschriften in ihre Regelwerke und Vertragsdokumente aufgenommen, die eine regulatorische Grundlage für die Bekämpfung von Spielmanipulation bilden. Das betrifft zum einen Vorgaben für die Lizenzierung (z.B. die Schulungsverpflichtung), zum anderen Verbote und Pflichten (z.B. Verbot von Spielmanipulation, Wettverbot, Verbot der Weitergabe von Insiderwissen, Meldepflicht), die in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB festgelegt sind. Die den Bereich der Spielmanipulation betreffenden Regeln der Rechts- und Verfahrensordnung sind zudem Bestandteil der Arbeitsverträge für Lizenz- und Vertragsspieler sowie der Förderverträge für Nachwuchsspieler. Nähere Informationen zu den relevanten Rechtsgrundlagen gibt es hier.

Der Ombudsmann

Eine der ersten und wichtigsten Präventionsmaßnahmen war die Ernennung eines Ombudsmannes im Jahr 2011. Der gemeinsame Ombudsmann von DFB und DFL, Rechtsanwalt Dr. Carsten Thiel von Herff, ist ein externer und unabhängiger Ansprechpartner. Er steht Spielern, Trainern, Betreuern und Clubmitarbeitern sowie Schiedsrichtern vertraulich zur Verfügung. Seine wichtigste Aufgabe ist die Entgegennahme von Hinweisen auf (geplante) Spielmanipulationen oder andere Unregelmäßigkeiten im Fußball und eFootball. Außerdem berät er alle, die im Fußball und eFootball tätig sind, wie sie mit möglichen Gefährdungssituationen oder Verdachtsmomenten umgehen sollen.

Überwachung

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Präventionsmaßnahmen von DFL und DFB ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Überwachung des Wettmarkts. Die Verbände arbeiten bereits seit 2005 mit Monitoring-Dienstleistern zusammen, welche DFL (Sportradar AG) und DFB (Genius Sports Ltd.) bei der Aufdeckung und Analyse von möglichen sportwettbezogenen Manipulationen unterstützen. Beide Anbieter erfassen die Sportwettangebote und -quoten von über 600 weltweit relevanten Wettanbietern und analysieren auffällige Wettmuster und Quotenveränderungen. Vergleichbare Kooperationen existieren mit zahlreichen nationalen und internationalen Sportverbänden, u.a. mit der FIFA und UEFA, sowie mit anderen Ligen. Im Auftrag beider Verbände (DFL und DFB) werden so sämtliche Spiele von der Bundesliga bis zur Oberliga von den obengenannten Dienstleistern überwacht.

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REGELN & VORSCHRIFTEN

Die Rechtsgrundlagen zum Thema Spielmanipulation, aus denen sich Verhaltensregeln und Strafen ergeben, sind sowohl im Verbandsrecht als auch im staatlichen Recht zu finden.

  • Verbandsrecht
  • Staatliches Recht
  • Vertragliche Vorgaben

Verbandsrecht

Die verbandsrechtlichen Regelungen sind in der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB verankert. Geregelt sind hier das Verbot von Spielmanipulation (§ 6a Rechts- und Verfahrensordnung des DFB), das Wettverbot (§ 1 Nr. 2 und 3 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB), das Verbot der Weitergabe von Insiderwissen (§ 1 Nr. 2 und 3 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB) sowie eine Meldepflicht (§ 1 Nr. 2 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB).

Verstöße gegen diese Vorschriften stellen ein unsportliches Verhalten dar und werden gemäß § 44 der DFB-Satzung sanktioniert. Als Sanktionen drohen u.a. Sperren und Geldstrafen.

Daneben kann das unsportliche Verhalten eines Einzelnen auch Auswirkungen für das ganze Team haben. Wird bekannt, dass ein Spiel manipuliert wurde, kann der Gegner Einspruch gegen den Spielausgang einlegen. Es kann dann zu einer Wiederholung des Spiels kommen oder dieses Spiel kann zugunsten des Gegners gewertet werden (§§ 17, 17a Rechts- und Verfahrensordnung des DFB).

Unabhängig von den Sanktionen für den Einzelnen oder das Team können Spielmanipulationen aber auch erhebliche Konsequenzen für den Club haben, denn er wird mit einer solchen Manipulation nachhaltig in Verbindung gebracht. Dies beschädigt die Reputation des Clubs langfristig, schreckt Sponsoren ab und schädigt den Club damit finanziell. Außerdem könnten sich die Zuschauer und Fans abwenden, wenn sie wissen, dass Spiele manipuliert werden und ein fairer und unvorhersehbarer Wettbewerb nicht mehr gegeben ist.

Verbot von Spielmanipulation

In § 6a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB regelt Folgendes: Wer es, insbesondere als Spieler, Schiedsrichter, Trainer oder Funktionsträger, unternimmt, auf den Verlauf und/oder das Ergebnis eines Fußballspiels und/oder den sportlichen Wettbewerb durch wissentlich falsche Entscheidungen oder andere unbefugte Beeinflussung einzuwirken in der Absicht, sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen, macht sich der Spielmanipulation schuldig.

Dies gilt nicht für Spieler, die beim Spiel oder im Zusammenhang mit diesem durch Verletzung einer Fußballregel ausschließlich einen spielbezogenen sportlichen Vorteil anstreben; die Möglichkeit der Bestrafung als unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB (Sportliche Vergehen) bleibt insoweit unberührt.

Es darf also niemals absichtlich sportwidrig ein Spiel oder Spielereignis beeinflusst werden, um sich oder einem anderen einen Vorteil zu verschaffen.

Wettverbot

Nach § 1 Nr. 2 und 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist es Spielern, Trainern, Funktionsträgern und Schiedsrichtern untersagt, Wetten auf Spiele der eigenen Mannschaft oder auf Spiele der Wettbewerbe, an denen die eigene Mannschaft teilnimmt, zu platzieren. Dies gilt auch für Wetten auf Spiele oder Wettbewerbe, an denen andere Mannschaften des eigenen Clubs teilnehmen (z.B. Jugendmannschaften, Zweite Mannschaften). Darüber hinaus darf man auch Dritte (z.B. Familie, Freunde oder Bekannte) nicht darum bitten, solche Wetten für einen selbst abzuschließen.

Verbot der Weitergabe von Insiderwissen

Gemäß § 1 Nr. 2 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sind Spieler, Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter verpflichtet, sich auf Sportwetten beziehende, nicht allgemein zugängliche Informationen oder ihr Sonderwissen Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.

Unter Insiderwissen versteht man Informationen, über die jemand gerade aufgrund seiner Funktion als Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Clubmitarbeiter, etc., verfügt und die nicht öffentlich bekannt sind. Das können beispielsweise Informationen über einen Stammspieler sein, der am nächsten Spieltag nicht eingesetzt wird, oder andere Informationen über Mannschaftsaufstellungen, Taktik, die Finanzlage des eigenen Clubs oder Schiedsrichteransetzungen.

Diese Insiderinformationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Deshalb ist vor allem in sozialen Netzwerken, aber auch in Gesprächen mit Familie und Freunden, absolute Verschwiegenheit geboten.

Meldepflicht

Spieler, Trainer, Funktionsträger und Schiedsrichter sind verpflichtet, es unverzüglich zu melden, wenn ihnen von dritter Seite die Manipulation eines Spiels ihres oder eines anderen Vereins gegen Geld oder andere Vorteile angeboten wird (§ 1 Nr. 2 und 3 Rechts- und Verfahrensordnung des DFB). Dies gilt unabhängig davon, ob der Spieler, Trainer, Funktionsträger oder Schiedsrichter Geld oder andere Vorteile angenommen oder abgelehnt bzw. die Manipulation zugesagt oder nicht zugesagt hat.

Darüber hinaus unterliegt die Kenntnis jedes Verstoßes gegen das Verbot von Spielmanipulation, das Wettverbot sowie das Verbot der Weitergabe von Insiderwissen der Meldepflicht – selbst wenn der jeweilige Spieler, Trainer, Funktionsträger oder Schiedsrichter mit den einzelnen Vorfällen nichts zu tun hat.

Der Meldepflicht kann nachgekommen werden, indem unverzüglich der DFB oder der Ombudsmann kontaktiert werden. Es gibt verschiedene Kanäle, einen Vorfall zu melden.

Staatliches Recht

Nach staatlichem Recht können Spielmanipulationen – mit und ohne Wettbezug – eine Straftat darstellen.

In § 265c des Strafgesetzbuchs ist der Straftatbestand des Sportwettbetrugs geregelt. Danach machen sich Sportler, Trainer oder Personen mit vergleichbarer Stellung strafbar, wenn sie einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordern oder sich versprechen lassen oder entgegennehmen, dass sie den Verlauf oder das Ergebnis eines Wettbewerbs des organisierten Sports beeinflussen und infolgedessen sie selbst oder ein Dritter durch eine auf diesen Wettbewerb bezogene öffentliche Sportwette einen rechtswidriger Vermögensvorteil erlangt. Ob das fragliche Handeln regelwidrig ist oder nicht, ist nicht von Belang. Daher kann sich ein Spieler z.B. strafbar machen, wenn er verspricht, gegen die Gewährung eines Vorteils deutlich unter seinem Leistungsvermögen zu bleiben und z.B. das Erzielen eines Gegentores durch eine schwache Verteidigung zu unterstützen.

In § 265d des Strafgesetzbuchs werden sportbezogene Manipulationen unter Strafe gestellt, auch wenn diese keinerlei Verbindung zu einer Sportwette haben. Anders als der Tatbestand des Sportwettbetrugs setzt § 265d eine wettbewerbswidrige Beeinflussung des Verlaufs oder des Ergebnisses voraus. Damit fallen angestrebte „wettbewerbsimmanente“ – oder besser: sportwettbewerbstypische – Vorteile aus dem Tatbestand. Außerdem erfasst der Tatbestand nur berufssportliche Wettbewerbe.

Abhängig vom konkreten Fehlverhalten steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren für Sportwettbetrug oder eine Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben im Raum. In besonders schweren Fällen (§ 265e Strafgesetzbuch) droht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.

Vertragliche Vorgaben

Schließlich sind die den Bereich der Spielmanipulation betreffenden Regeln der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB auch Bestandteil der Lizenz- und Arbeitsverträge für Lizenz- und Vertragsspieler sowie der Förderverträge für Nachwuchsspieler. Das bedeutet, dass Verstöße neben den verbands- und strafrechtlichen Konsequenzen auch Folgen für das Arbeitsverhältnis haben können.

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DER OMBUDSMANN

Seit 2011 verfügen DFB und DFL zum Schutz der Integrität des sportlichen Wettbewerbs über einen externen Ombudsmann. Seit der Spielzeit 2020/21 steht er ebenfalls als Ombudsmann für die Spieler der VBL Club Championship by WOW (VBL CC) zur Verfügung.

In dieser Funktion steht Dr. Carsten Thiel von Herff den Hinweisgebern bei Anhaltspunkten auf geplante oder verabredete Spielmanipulationen als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Darüber hinaus berät er in Fragen zum Umgang mit möglichen Verdachtsmomenten und Gefährdungssituationen.

Hinweise und Informationen können auch anonym mitgeteilt werden. Die vertrauliche Behandlung wird dabei zugesichert. Der Ombudsmann prüft die Hinweise, leitet sie bei Verdachtsmomenten an die Rechtsabteilungen von DFL und DFB weiter und stimmt mit den dort Verantwortlichen das weitere Vorgehen ab.

Dr. Carsten Thiel von Herff ist hauptberuflich als Rechtsanwalt für Compliance, Kartell- und Wettbewerbsrecht tätig. Der ehemalige Schiedsrichter und Trainer im Junioren- und Amateurbereich ist zudem als Ombudsmann für weitere bekannte Unternehmen bestellt und verfügt über langjährige Erfahrungen in der Präventionsarbeit in den Bereichen Korruption und Spielmanipulation. Im Jahr 2018 wurde er als bester Compliance-Anwalt in Deutschland ausgezeichnet.

Der Ombudsmann ist rund um die Uhr per E-Mail, Telefon oder über die kostenlose Hotline 00800-OMBUDSMANN erreichbar. Das bedeutet, dass man einfach die Buchstaben OMBUDSMANN über die Telefontastatur eingibt und so automatisch die Nummer (00800-6628376266) des Ombudsmanns erhält, da jeder Buchstabe für eine Ziffer auf der Telefontastatur steht. Weitere Informationen findet man unter der Rubrik „Vorfall melden“.

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E-LEARNING

Ergänzend zu den Schulungsmaßnahmen wird neben der DFL Integrity App ein E-Learning-Tutorial zur Verfügung gestellt.

  • DFL E-Learning

Das E-Learning-Tutorial der DFL ist ausschließlich den Spielern der Lizenzmannschaften der Bundesliga und 2. Bundesliga sowie den Nachwuchsmannschaften vorbehalten und nur über einen Log-in-Bereich zugänglich. Für weitere Informationen zum E-Learning der DFL bitte unter integrity@dfl.de Kontakt aufnehmen.

  • DFB E-Learning

Der DFB stellt mit der Plattform edubreak® den Spielerinnen der Google Pixel Frauen- und 2. Frauen-Bundesliga und den Spielern der 3. Liga, eine zeitgemäße und flexible Lernumgebung zur Verfügung, um den in der Präsenzschulung erhaltenen Wissensinput zu vertiefen. Um zur edubreak Plattform zu gelangen, bitte hier klicken.

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eFootball

Hintergrund

Um die Integrität der Wettbewerbe der Virtual Bundesliga Club Championship by WOW (VBL CC) und des DFB-ePokal powered by ERGO (DFB-ePokal) zu stärken, erweitern die DFL und der DFB ihr Engagement gegen Spielmanipulation ab der Spielzeit 2020/21 auch auf die VBL CC sowie den DFB-ePokal. Als erste Präventionsmaßnahmen wurden ein Schulungsprogramm für die Spieler*innen der VBL CC entwickelt, um die teilnehmenden Spieler*innen und Clubs über die Gefahren von Spielmanipulation, Spielsucht und Wetten aufzuklären. Des Weiteren wurden umfangreiche Regeln und Vorschriften in die neugeschaffene Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO) und die Teilnahmebedingungen des DFB-ePokals aufgenommen.

Schulungs- & Informationsprogramm

Seit der Spielzeit 2020/21 ist die Teilnahme an einer Präventionsschulung für alle Spieler*innen der VBL CC verpflichtend. Diese Präventionsschulung wird zu Beginn einer jeden Spielzeit durchgeführt und sensibilisiert die Spieler*innen der VBL CC unter Berücksichtigung der Besonderheiten des eFootballs für die Gefahren von Spielmanipulation, Wetten und Spielsucht, um so auch die Integrität der VBL CC nachhaltig zu stärken. 

Regeln & Vorschriften

Die Spielordnung für den Club-Wettbewerb der VBL (VBL-SpO) sowie der DFL-Musterarbeitsvertrag für VBL-Spielerinnen enthalten Vorschriften zum Verbot von Spielmanipulation, zum Wettverbot und zum Verbot der Weitergabe von Insiderwissen. Auch die Teilnahmebedingungen des DFB-ePokals sehen ein Verbot von Wetten sowie von Spielmanipulation vor. Bei Verstößen kann die DFL oder der DFB gegen den Club, aber auch gegen einzelne Spieler*innen, Sanktionen (z.B. Sperren, Geldstrafen, Punktverlust oder Ausschluss der Teilnahme an den Wettbewerben) verhängen. Außerhalb dieser verbandsrechtlichen Regelungen können sport- und wettbezogene Manipulationen eines eFootball-Wettbewerbs auch strafrechtliche Bedeutung erlangen.

Verbot der Spielmanipulation

Nach der Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO) und den Teilnahmebedingungen des DFB-ePokals ist jegliche Art von Spielmanipulationen verboten. Eine Spielmanipulation kann im Bereich des eFootballs in ähnlicher Weise erfolgen wie beim herkömmlichen Fußball: Manipulationen durch bewusstes Fehlverhalten (z.B. absichtliches Verlieren oder auch „Throwing“ genannt) sind jedoch wesentlich leichter und effektiver umzusetzen, da es wortwörtlich in den eigenen Händen des jeweiligen eFootballers liegt, wie sich eine Partie entwickelt. Darüber hinaus kann aber auch - anders als beim herkömmlichen Fußball - die Kenntnis von Spiel- und Programmierungsfehlern (sog. „Bugs“) bzw. der Einsatz von Cheats (sog. „Cheating“) dazu ausgenutzt werden, sich oder einem Dritten einen Vorteil zu verschaffen.

Die Manipulation des VBL CC oder DFB-ePokals könnte – je nach Rechtsauffassung - als eine „Manipulation eines berufssportlichen Wettbewerbs“ gemäß § 265d Strafgesetzbuch strafbar sein und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (in besonders schweren Fällen sogar mit bis zu 5 Jahren, § 265e Strafgesetzbuch) bestraft werden.

Verbot der Weitergabe von Insiderinformationen

Nach der § 74 der Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO) ist die Weitergabe von nicht allgemein zugänglichen Informationen, über die jemand gerade aufgrund seiner Funktion als Spieler*in, Trainer*in, Schiedsrichter*in, Clubmitarbeiter, etc. verfügt und die für Wetten genutzt werden können (Insiderinformationen), untersagt. Hierbei handelt es sich z.B. um Kenntnis von Spielfehlern (sog. Bugs), aber auch um Informationen, die die Team-Taktik, Mannschaftsaufstellung, finanzielle oder persönliche Probleme betreffen und nicht öffentlich bekannt sind.

Diese Insiderinformationen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Deshalb ist vor allem in sozialen Netzwerken, auf Gaming-Plattformen (wie Twitch oder Youtube), aber auch in Gesprächen mit Familie und Freunden, absolute Verschwiegenheit geboten.

Wettverbot

Seit ein paar Jahren erfreut sich die eSport-Branche enorm anwachsender Popularität, mit der Konsequenz, dass auch diverse Wettanbieter ihre Angebote auf eSport-Wettbewerbe ausgeweitet haben. Allein im Jahr 2023 betrug der weltweite Wettumsatz auf eSport-Wettbewerbe 2 Mrd. Euro. Dies führt auch dazu, dass der eSport in den Fokus von Kriminellen gerät, die sich durch Spielmanipulation Wettvorteile verschaffen wollen.

Das Wettverbot in der § 74  der  Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO), welches an das Wettverbot von § 1 Nr. 2 und 3 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB angelehnt ist, verbietet VBL CC-Spieler*innen Wetten auf eigene Spiele, Spiele der eigenen Mannschaft oder auf Spiele der Wettbewerbe, an denen der/die Spieler*in selbst oder die eigene Mannschaft teilnimmt, zu platzieren bzw. Dritte zu bitten, Wetten auf diese Spiele und Wettbewerbe abzuschließen. Die Teilnahmebedingungen des DFB-ePokals verbieten gemäß Ziffer 7. g.)  grundsätzlich die Teilnahme an Sportwetten, insb. im Zusammenhang mit dem DFB-ePokal.

Der Glückspielstaatsvertrag regelt nicht explizit den Umgang mit Wetten auf eFootball-Wettbewerbe. Darüber hinaus werden solche Wetten vermehrt auf ausländischen Wettmärkten angeboten, so dass bei Teilnahme an Wetten auf eFootball-Wettbewerbe besondere Vorsicht geboten ist, im Zweifel ist vom Platzieren einer Wette abzusehen. Minderjährigen ist es grundsätzlich nach dem Jugendschutzgesetz und dem Glückspielstaatsvertrag verboten, an (Sport-)Wetten (und an allen anderen Arten von Glücksspielen) teilzunehmen.

Die Manipulation eines eFootball-Wettbewerbs, um einen Wettgewinn zu erzielen, stellt einen Betrug gemäß § 263 Strafgesetzbuch dar und könnte – je nach Rechtsauffassung - einen strafbaren Sportwettbetrug nach § 265c Strafgesetzbuch darstellen, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei 3 Jahren (in besonders schweren Fällen sogar 5 Jahren, § 265e Strafgesetzbuch) bestraft werden kann.

Konsequenzen

Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen des DFB-ePokals oder der Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO) kann beispielsweise zu folgenden Strafmaßnahmen führen: Versetzung eines Spiels in einen fairen Zustand, Wertung eines Spiels zu Gunsten des regeltreuen Spielers/Teams, Verwarnung eines Spielers, Ausschluss oder Sperre eines Spielers von den Wettbewerben der jeweiligen Spielzeit und darüber hinaus, der Ausschluss eines vollständigen Teams oder die Pflicht zur Rückgabe etwaiger bereits erhaltener Preise(-gelder)/Gewinne.

Neben den verbands- und strafrechtlichen Konsequenzen (z.B. Geldstrafen, Sperren, Freiheitsstrafen) können Spielmanipulation, Wettbetrug und die Weitergabe von Insiderinformationen auch weitreichende zivilrechtliche Konsequenzen für die Spieler*innen haben, z.B. Kündigungen von Arbeitsverhältnissen und Sponsorenverträgen sowie Schadensersatzforderungen.

Ombudsmann

Der Ombudsmann, Dr. Carsten Thiel von Herff, kommt auch für die VBL CC-Spieler*innen sowie für alle Personen aus dem Umfeld der VBL CC-Wettbewerbe zum Einsatz und steht in dieser Funktion Hinweisgebern bei Anhaltspunkten auf geplante oder verabredete Spielmanipulationen als unabhängiger Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. Er berät umfassend über alle Themen im Zusammenhang mit Spielmanipulation und Wetten. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Spielsucht

Auch im Zusammenhang mit eFootball ist die Prävention von Spielsucht und der Umgang mit Wetten als Glücksspiel von zentraler Bedeutung und somit ein Grundpfeiler der Präventionsschulung. 

Hierbei stehen nicht nur die Gefahren von Wetten auf eFootball im Vordergrund, sondern auch das Thema „Computerspielsucht“ an sich. Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA) hat zu diesem Thema einen „Selbsttest“ entwickelt: https://www.ins-netz-gehen.de/check-dich-selbst/bin-ich-suechtig

Die Erfahrungen und Kenntnisse als professionelle/r oder ambitionierte/r eFootballer*in führen nicht dazu, den Ausgang von Wettbewerben zuverlässig vorhersagen zu können und so die Gewinnchancen bei Wetten zu erhöhen. Auch Wetten auf eFootball-Wettbewerbe bleiben Glücksspiele.  Hat man erst einmal Geld verloren, besteht die Gefahr, Einsätze zu erhöhen, häufiger zu spielen, vielleicht sogar noch mit geliehenem Geld. Die Benutzung von Apps diverser Wettanbieter und die Teilnahme an Live-Wetten intensiviert diesen Effekt, da eine Wette sehr einfach jederzeit und an jedem Ort platziert werden kann. So können Schulden und Abhängigkeiten entstehen, die von Mitgliedern krimineller Organisationen ausgenutzt werden, indem als Gegenleistung für eine Spielmanipulation Geld versprochen wird oder Spielschulden erlassen werden.

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VORFALL MELDEN

Jeder Versuch, eine/n Spieler*in, Trainer*in oder Funktionsträger*in dazu zu bewegen, ein Spiel zu beeinflussen, muss gemäß § 1 Nr. 2 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung unverzüglich dem DFB gemeldet werden. Auch Spieler*innen und Club-Verantwortliche der DFL und DFB eFootball-Wettbewerbe sind angehalten, Verdachtsmomente und Hinweise auf Spielmanipulationen zu melden. Für Spieler*innen der VBL CC ist die Meldung nach § 74a der Spielordnung für den Club-Wettbewerb der Virtual Bundesliga (VBL-SpO) verpflichtend.  Dieser Meldepflicht kommt ebenfalls nach, wer sich unmittelbar an den Ombudsmann Dr. Carsten Thiel von Herff wendet.

Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf geplante oder durchgeführte Spielmanipulationen oder andere Unregelmäßigkeiten im Fußball und eFootball entgegen und leitet sie nach eingehender Prüfung an die Rechtsabteilung von DFL oder DFB weiter. Die vertrauliche Behandlung der Informationen und Hinweise wird dabei zugesichert.

Einen Vorfall im Zusammenhang mit Spielmanipulation kann man dem Ombudsmann rund um die Uhr über die kostenlose Hotline 00800-OMBUDSMANN melden. Das bedeutet, dass man einfach die Buchstaben OMBUDSMANN über die Telefontastatur eingibt und so automatisch die Nummer (00800-6628376266) des Ombudsmanns erhält, da jeder Buchstabe für eine Ziffer auf der Telefontastatur steht.

Alternativ kann der Ombudsmann postalisch, per E-Mail sowie mobil kontaktiert werden.

Dr. Carsten Thiel von Herff
Thiel von Herff | Rechtsanwälte
Loebellstraße 4 
D-33602 Bielefeld
Tel.: +49 521 557333-0
Hotline: 00800-OMBUDSMANN
Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de

Zusätzlich kann ein Vorfall vertraulich über die DFL Integrity App gemeldet werden. Diese kann über den entsprechenden App Store kostenlos heruntergeladen werden.

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Auch über die vom Bundesministerium des Innern eingerichtete „Meldestelle Sportmanipulation“ können vertraulich Hinweise und Verdachtsmomente auf Spielmanipulation gemeldet werden.

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ANSPRECHPARTNER

Bei Fragen zum Thema Spielmanipulation oder um Hinweise auf Spielmanipulationen zu melden, kann man sich jederzeit vertraulich an den Ombudsmann wenden.

Dr. Carsten Thiel von Herff
Thiel von Herff | Rechtsanwälte
Loebellstraße 4 
D-33602 Bielefeld
Tel.: +49 521 557333-0
Hotline: 00800-OMBUDSMANN
Mobil: +49 151 58230321
E-Mail: ombudsmann@thielvonherff.de

Bei Fragen zum Thema Spielsucht kann man sich bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informieren. 

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Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Ostmerheimer Straße 220
D-51109 Köln
Tel.: +49 221 8992-0
Fax: +49 221 8992-300
www.bzga.de

Auf www.check-dein-spiel.de findet man Informationen zu Glücksspielen, deren Risiken sowie Hinweise auf die unterschiedlichen Hilfeangebote. Informationen zum Thema Computerspielsucht findet man unter www.ins-netz-gehen.de/.

Schriftliche Informationsmaterialien, besonders die speziellen Angebote zu den Risiken von Sportwetten (Broschüren und Flyer in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch, Polnisch und Russisch) sowie die Broschüren und Flyer zur Aufklärung zum Thema Glücksspielsucht für die Zielgruppen der betroffenen Erwachsenen, Jugendlichen und Angehörigen können hier bestellt bzw. heruntergeladen werden.

Bei allgemeinen Fragen zum Projekt „Gemeinsam gegen Spielmanipulation“, zu den Präventionsmaßnahmen oder zum E-Learning kann man sich auch die direkt an die

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Impressum

DFL Deutsche Fußball Liga e.V.
Guiollettstraße 44-46
60325 Frankfurt/Main
Deutschland

Telefon: +49 (0)69-65005-0
Telefax: +49 (0)69-65005-555
E-Mail: info@dfl.de

Sprecher des Präsidiums: Hans-Joachim Watzke

VR 12031 Frankfurt/Main, Deutschland
Umsatzsteuer-IdNr.: DE 215 955 013

Deutscher Fußball-Bund e. V. (DFB)
DFB-Campus
Kennedyallee 274
60596 Frankfurt am Main

Telefon: +49 (0)69-6788-0
Telefax: +49 (0)69-6788-266
E-Mail: info@dfb.de

Vertreten durch:
Präsident: Bernd Neuendorf
Generalsekretärin: Heike Ullrich

Amstgericht Frankfurt am Main VR 7007
USt.-Id.-Nr.: DE 114 233 638 (Umsatzsteuridentifikationsnummer)

Datenschutzerklärung

Als Verantwortliche im Sinn der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) und des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) erhebt, verarbeitet und nutzt der DFL Deutsche Fußball Liga e.V., Guiollettstraße 44-46, D-60325 Frankfurt am Main ("DFL e.V.") personenbezogene Daten, die bei dem Besuch und der Nutzung der Website zu dem gemeinsam mit dem  Deutscher Fußball-Bund e.V., Otto-Fleck-Schneise 6, D-60328 Frankfurt am Main („DFB“) durchgeführten Projekt „Gemeinsam gegen Spielmanipulation“, aufrufbar unter www.gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de (nachfolgend „Website“) erhoben und gespeichert werden, unter Beachtung der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG. Diese Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten der Besucher und Besucherinnen (nachfolgend einheitlich bezeichnet als: „Nutzer") auf der Website erfasst und wie diese Daten verarbeitet werden.

1. Datenerhebung und -verarbeitung bei Zugriffen auf die Website

Bei jedem Zugriff eines Nutzers auf die Website übermittelt der Internetbrowser des Nutzers aus technischen Gründen automatisch die folgenden Daten an den Webserver des DFL e.V.:

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgen zum Zweck der Ermöglichung der Nutzung der Website (Verbindungsaufbau), der Systemsicherheit sowie der technischen Administration der Netzinfrastruktur. Ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 f) DSGVO. Das berechtigte Interesse des DFL e.V. besteht darin, eine sichere und funktionierende Website zur Verfügung zu stellen.

2. Cookies

Der DFL e.V. setzt auf der Website keine Cookies ein.

3. Datenweitergabe an Dritte

Der DFL e.V. gibt personenbezogene Daten außer den dargestellten Fällen nur dann an Dritte weiter, wenn er hierzu berechtigt oder verpflichtet ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der DFL e.V. im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn der DFL e.V. im Fall von Angriffen auf die Netzinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden übermittelt. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c) DSGVO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG.

4. Aufbewahrung und Löschung personenbezogener Daten

Sämtliche gespeicherten personenbezogenen Daten und pseudonymisierten Nutzungsdaten werden - sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden oder der Nutzer dies verlangt - unmittelbar und unwiederbringlich gelöscht, sofern der DFL e.V. nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet oder berechtigt ist. Ist der DFL e.V. aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Aufbewahrung verpflichtet oder berechtigt, so werden die gespeicherten personenbezogenen Daten und pseudonymisierten Nutzungsdaten mit Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen unwiederbringlich gelöscht.

5. Sicherheit

Der DFL e.V. setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die personenbezogenen Daten der Nutzer gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend angepasst. Dennoch weist der DFL e.V. die Nutzer darauf hin, dass eine vollständige Sicherheit bei Datenübermittlungen im Netz nie gewährleistet werden kann.

6. Links zu Websites anderer Anbieter

Die Website kann Links zu Websites anderer Anbieter enthalten. Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Website. Der DFL e.V. hat keinen Einfluss auf die Inhalte anderer Anbieter und kontrolliert nicht, dass andere Anbieter die geltenden Datenschutzbestimmungen oder sonstigen rechtlichen Anforderungen einhalten. Sollte ein Nutzer den DFL e.V. auf rechtswidrige Inhalte auf verlinkten Seiten hinweisen, wird der DFL e.V. die Links umgehend von der Website entfernen.

7. Rechte des Nutzers

Dem Nutzer stehen nach der DSGVO einige Rechte zu. Insbesondere hat der Nutzer

Der Nutzer kann seine Rechte durch eine E-Mail an info@dfl.de oder über die eingangs aufgeführte Adresse per Brief geltend machen. Fragen zum Datenschutz können an datenschutz@dfl.de gerichtet werden; unter dieser E-Mail-Adresse werden lediglich datenschutzbezogene Anfragen beantwortet.

Weiterhin kann der Nutzer sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde über die Datenverarbeitung beschweren. Für den DFL e.V. zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, bei dem der Nutzer unter folgendem Link Beschwerde einreichen kann.

8. Wo kann der Nutzer die relevanten Gesetzestexte finden?

Die DSGVO kann der Nutzer unter folgendem Link abrufen, das BDSG und sonstige relevante deutsche Gesetzestexte wiederum unter folgendem Link.

9. Einbeziehung, Gültigkeit und Aktualität der Datenschutzerklärung

Im Rahmen der Nutzung der Website gelten für den Nutzer die in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Regeln zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten. Die Datenschutzerklärung ist aktuell und datiert vom 28. Oktober 2021. Der DFL e.V. behält sich vor, die Datenschutzerklärung bei Bedarf, insbesondere zur Anpassung an eine Weiterentwicklung der Website oder Implementierung neuer Technologien, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Nutzer kann die aktuell gültige Datenschutzerklärung jederzeit auf der Website unter dem Menüpunkt „Datenschutz“ im Footer einsehen.

 

Rechtliche Hinweise

Der DFL Deutsche Fußball Liga e.V. („DFL e.V.“) und der Deutsche Fußball-Bund e.V. („DFB e.V.“) freuen sich über Ihr Interesse und den Besuch der Seiten der Internet-Präsenz des DFL e.V. unter www.gemeinsam-gegen-spielmanipulation.de ("Website").

1. Haftungsbeschränkung

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2. Geistiges Eigentum, Urheber- und Schutzrechte

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